Und vor 1861?

Im Jahre 2011 konnten wir Affelner ein Jubiläumsschützenfest zum 150jährigen Bestehen der Schützenbruderschaft St. Petrus und Paulus feiern. Sicher ist allen dieses Fest mit seinen toll geschmückten Straßen, dem hervorragenden Wetter und seiner erfolgreichen Organisation noch in bester Erinnerung.

Wenn man dann einmal einen Blick in die Nachbarschaft wirft und sieht, dass dort teilweise Jubiläen mit einer Zahl jenseits der 300 Jahre gefeiert werden, kann man schon auf die Idee kommen: warum ist unser Schützenverein eigentlich so „jung“? Immerhin hatte Affeln mit der Verleihung der Freiheitsrechte im Jahre 1492 praktisch eine städtische Bedeutung. Da sollte man doch früher auch Schützen erwarten können

Diese gab es sicher auch. Allerdings entschloss man sich erst im Jahre 1861 einen eigenen Verein dafür zu gründen. In den ersten Aufzeichnungen ist darüber folgendes zu lesen:

„In der Freiheit Affeln besteht schon seit 1760 eine Schützengesellschaft, welche jährlich eine Festfeier hielt (mit Ausnahmen). Ein Statut hatte früher die Gesellschaft nicht, bis im Jahre 1861 der Schützen – Verein Affeln gegründet wurde, dessen Mitbegründer Johann Kemper sen. 54 Jahre lang Vorsitzender war. Von den damals noch lebenden Vätern und Großvätern hat Kemper sen. sich erzählen lassen, daß in den Jahren bis 1850 in Affeln ”Auf der Stummel ” bei dem Lindenbaum bei passender Witterung ein Schützenfest gefeiert wurde. (Bei ungünstiger Witterung gingen sie nach Habbels Tanz-Saal, heute Hochstein). Denn ein Zelt und eine Bedachung wurde nicht gemacht ebenso wenig ein Fußboden. Es wurde auf dem grünen Rasen getanzt und rundherum im Zirkel wurden passende krause, grüne Birken in die Erde gesteckt, welche den Festplatz bildeten. Licht lieferte die Sonne – abends 9 – 9 1/2 Uhr war Schluss. Es gibt einen Adler in unserer alten Königskette dessen Inschrift lautet: “In Affeln 1832 der erste Schützenkönig geworden, stifte ich zum Andenken diesen Königsorden, Heinrich Kellermann.“

Zusätzlich hat unser Schützenbruder Friedhelm Grote (Birnbaum) einmal in den historischen Archiven
nachgeforscht, wann denn erste Schützen in Affeln urkundlich Erwähnung finden. Und tatsächlich kann er bereits im 17. Jahrhundert zweimal entsprechendes finden:

„14. Januar 1633:
Bestellung des Herrn Johann Israel von Affeln zum militärischen Führer der Eingesessenen durch den Drosten Ludwig Schade
.“ Freiherr von Wrede, Archiv Melschede Nr. 2352

Im gleichen Buch wird auch noch unter dem Datum 19. März 1650 die Rekrutierung von Schützen und ein Hauptmann Johann Schlottmann von Affelen erwähnt.

Man sieht also, Schützen, Schützenfeste, Leiter von Schützenabteilungen und Schützenkönige gibt es auch in Affeln schon deutlich länger. Und trotzdem: der von unseren Vorvätern im Jahre 1861 gegründete, mit einer Satzung versehene, in das Vereinsregister eingetragene und bis zum heutigen Tage erfolgreich bestehende Verein bleibt Grundlage für unsere Jubiläen. Er ist Anlass genug stolz zu sein auf die Leistungen der dörflichen Gemeinschaft in Affeln, Altenaffeln und Blintrop.

Hier nochmal ein Auszug aus der alten Vereinschronik, welcher sich mit der Frage beschäftigt, wie  in Affeln Schützenfest gefeiert wurde:

1861 wurde das erste Statut festgelegt, es bestimmt unter anderem:
daß jede männliche Person, die am Fest teilnehmen will, Mitglied werden muß. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind
Frauenspersonen, Schüler und Lehrlinge
Personen, die das militärpflichtige Alter noch nicht erreicht haben und
Personen, die sich eines Vergehens oder Verbrechens schuldig gemacht haben oder eines solchen verdächtig sind,
daß ein Schützenfest mit zweitägiger Dauer abgehalten wird mit Ausschluss jeder Vor- und Nachfeier,
daß für die Festfeier ein für allemal der 29. Juni (Peter und Paul) festgesetzt wird,
daß höchstens 20 Paare zugleich tanzen dürfen, von den in der Reihe der Tänzer stehenden, darf kein Tabak geraucht werden,
daß beim Schützenfest nur Bier verabreicht wird, die Verabreichung von Spirituosen-Branntwein- Wein u.s.w. ist ausdrücklich verboten,
daß Frauenspersonen von einem Vereinsmitgliede oder von einem Gaste eingeführt werden müssen.
Das Statut ist unterzeichnet:

Joh.Bernhard Habbel
Joh.Fr. Stork
Johann Kemper
Franz Müller gnt. Gertrudmüller